Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Bodenseekreis
Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kfz-Zulassung im Bezirk Bodenseekreis. Wir haben alle Informationen zusammengetragen, die wichtig für die Erledigung Ihrer Kfz-Anliegen sind, z.B. Kfz-Zulassung oder Außerbetriebsetzung.
Als wohnhafter Bürger im Zulassungsbezirk Bodenseekreis können Sie sich bezüglich der Kfz-Zulassung an jede unten aufgelistete Behörde wenden. Auch die Auswahl der Ortskürzel für Ihre Wunschkennzeichen (ÜB, FN, TT) ist unabhängig von Ihrem Wohnsitz möglich.
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Im Bezirk Bodenseekreis können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Für Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Bodenseekreis müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Der Gang zur Zulassungsbehörde im Bezirk Bodenseekreis kann ganz nach Auslastung verschieden viel Zeit einnehmen. Generell sollten Sie sich vorher informieren und die Vorsprache planen, damit der Behördengang nicht zur Frustration wird.
➡️ Hier geht es zum Terminportal den Zulassungsstellen Bodenseekreis
Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie viel Kfz-Steuer Sie für Ihr Fahrzeug entrichten müssen, können Sie dies mit einigen Angaben zu Ihrem Fahrzeug ganz einfach berechnen.
Die Kfz-Steuer ist bundesweit geregelt. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesem Zwecke einen Kfz-Steuer-Rechner auf deren Website eingerichtet, über den Sie die Berechnung durchführen können:
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger im Zulassungsbezirk Bodenseekreis nun auch online ihre Fahrzeugzulassung durchführen. Seit Oktober 2019 ist dieser Service verfügbar und ermöglicht es, den mühsamen Gang zur Behörde zu umgehen. Damit Sie wissen, ob Sie diesen Service nutzen können und was Sie dafür benötigen, geben wir Ihnen nachfolgend einen Überblick.
Hinweis: Bei Abmeldungen brauchen Sie keine eVB-Nummer, keine IBAN, keine Hauptuntersuchung und lediglich den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
Hinweis: Wenn Sie das Kennzeichen bei einer Ummeldung nicht übernehmen möchten, sondern ein eigenes Wunschkennzeichen wollen, müssen Sie das Fahrzeug erst abmelden und dann eine Wiederzulassung machen. Bei der Ummeldung kann aktuell nur das aktuelle Kennzeichen übernommen werden.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: 07541/2040
E-Mail: [email protected]
Website: www.bodenseekreis.de
Rengoldshauser Straße 11
88662 Überlingen
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 07541/2040
E-Mail: [email protected]
Website: www.bodenseekreis.de
Schützenstraße 5
88069 Tettnang
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 07541/2040
E-Mail: [email protected]
Website: www.bodenseekreis.de
Glärnischstraße 1
88045 Friedrichshafen
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 12:00 Uhr
geschlossen