Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Limburg-Weilburg
Willkommen auf unserer Website, Ihrem umfassenden Informationsportal für die Kfz-Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Limburg-Weilburg. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu erledigen.
Egal wo sich Ihr Wohnsitz befindet, Sie können jede unten aufgelistete Behörde besuchen. Sie können sich für Ihr Wunschkennzeichen folgende Kürzel aussuchen: WEL, LM. In der Übersicht weiter unten finden Sie auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Zulassungsstellen, um direkt mit den Mitarbeitern in Kontakt zu treten.
Sie können auch ganz bequem über unsere Website Ihr Wunschkennzeichen reservieren, inklusive Prägung und Versand der Kennzeichenschilder.
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Im Bezirk Kreis Limburg-Weilburg können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Für Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Limburg-Weilburg müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
Die Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Limburg-Weilburg sind vor allem zu den Stoßzeiten sehr gut besucht. Wir empfehlen Ihnen definitiv dazu, die Online-Terminvereinbarung der Behörde zu nutzen. Selbst wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass Bürger auch ohne reservierten Termin Ihre Angelegenheiten zügig klären können, ist dies doch eher die Ausnahme. Es kommt durchaus oft vor, dass die Mitarbeiter der Behörde ausschließlich Vorsprachen mit vorheriger Terminvereinbarung zulassen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin reservieren
Tipps für kürzere Wartezeiten
Kraftfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, sind steuerpflichtig. Die Einnahmen der Kfz-Steuer sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um Investitionen im Straßenverkehr zu tätigen.
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden höher besteuert, währen Fahrzeuge mit geringeren Emissionen günstiger versteuert werden. Hubraum, Abgasnorm und CO2-Ausstoß fließen in die Berechnung ein.
Mithilfe der Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen können Sie die Kfz-Steuer ganz einfach berechnen. Das Bundesfinanzministerium hat für genau diesen Zwecken einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger inm Zulassungsbezirk Kreis Limburg-Weilburg nun ihre Fahrzeuge bequem online zulassen, ohne persönlich zur Behörde gehen zu müssen. Obwohl das Verfahren noch in der Anfangsphase ist und einige Herausforderungen mit sich bringt, erklären wir Ihnen hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen Service nutzen zu können.
Sie möchten ein neues Auto kaufen und dies im Zulassungsbezirk Kreis Limburg-Weilburg zulassen? Wir haben für Sie eine kleine Übersicht an Tipps zusammengestellt, worauf sie beim Kauf achten sollten:
Telefon: (06431) 296-0
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-limburg-weilburg.de
Limburger Straße 10
35781 Weilburg
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
11:00 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 06431 296-717
E-Mail: [email protected]
Website: www.landkreis-limburg-weilburg.de
Westerwaldstraße 111
65549 Limburg an der Lahn
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen