Welche Dokumente muss ich mitbringen?
Wenn Sie eine Dienstleistung bei der Zulassungsstelle in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie bestimmte Dokumente mitbringen. Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art der Dienstleistung, die Sie durchführen möchten. In diesem Artikel finden Sie eine Zusammenfassung der Dokumente, die für die gängigsten Dienstleistungen bei der Zulassungsstelle erforderlich sind. So sind Sie bestens vorbereitet und vermeiden unnötige Wartezeiten und eine mögliche Vereinbarung eines Nachfolgetermins bei der Zulassungsstelle.
Bei einer Abmeldung/Außerbetriebsetzung:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist vorzulegen, wenn der Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Ebenso ist in diesem Fall eine Versicherung an Eides statt des Halters vorzulegen.
- Kennzeichenschilder
- Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, ist ein Nachweis der Anzeige bei der Polizei vorzulegen.
- Liegt ein oder beide Kennzeichen nicht mehr vor, ist eine Verlusterklärung des/der Fahrzeugalter/in vorzulegen. Gründe hierfür können z.B. die Folgenden sein:
- Kennzeichen ist verloren gegangen
- Kennzeichen wurde gestohlen
- Kennzeichen wurde durch Unkenntnis vernichtet
- Kennzeichen wurde nach einem Unfall zusammen mit dem Fahrzeug verschrottet
- Wenn das Fahrzeug nach dem Antrag auf Außerbetriebsetzung nicht erneut für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll, wird ein Verwertungsnachweis benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) nicht mehr erforderlich ist. Sollten Sie das Fahrzeug ohne Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II außer Betrieb setzen wollen, müssen Sie unbedingt Ihren Personalausweis vorlegen.
Für die Ummeldung eines bereits im Kreis Pinneberg zugelassenen Fahrzeugs auf einen neuen Halter im Kreis Pinneberg benötigen Sie die folgenden Originaldokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
- bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung (SP) unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und gegebenenfalls den Aufenthaltstitel
- bei Bevollmächtigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten sowie Führerschein des minderjährigen Fahrzeughalters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern mit Schwerbehinderung: schriftliche Einwilligung und Personalausweise beider Erziehungsberechtigten sowie Schwerbehindertenausweis des minderjährigen Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- / Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
- Kennzeichenschilder (nur bei Änderung der Kennzeichen)
- SEPA-Lastschriftmandat
Bitte beachten Sie, dass bei einem abweichenden Kontoinhaber der Fahrzeughalter das SEPA-Lastschriftmandat unbedingt unterschreiben muss.
Bei einer Neuzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen im Original:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (COC)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) und gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel, falls vorhanden
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person, falls Sie das Anliegen durch Dritte erledigen lassen
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten sowie der Führerschein des minderjährigen Fahrzeughalters
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern mit Schwerbehinderung: die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten und den Schwerbehindertenausweis des minderjährigen Fahrzeughalters
- Handels- / Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten, falls es sich um eine juristische Person, Firma oder Vereinigung handelt
- SEPA-Lastschriftmandat
Bitte beachten Sie, dass bei einem abweichenden Kontoinhaber der Fahrzeughalter das SEPA-Lastschriftmandat unbedingt unterschreiben muss.
Ist die von Ihnen durchzuführende Dienstleistung nicht aufgeführt?
Welche Unterlagen benötigt werden, können Sie bei der Online-Terminbuchung entnehmen, nachdem Sie die Dienstleistung ausgewählt haben. Hier erhalten Sie jeweils eine detaillierte Übersicht der mitzubringenden Unterlagen.
Hinweis: Wer beim Hauptzollamt Steuerrückstände oder bei der zuständigen Verwaltung unbezahlte Gebühren hat, erhält erst weiteren Service, nachdem diese Beträge ausgeglichen sind. Für Außerbetriebsetzungen gelten diese Bedingungen jedoch nicht.