Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Rhön-Grabfeld
Willkommen auf unserer Website, Ihrem umfassenden Informationsportal für die Kfz-Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Rhön-Grabfeld. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu erledigen.
Egal wo sich Ihr Wohnsitz befindet, Sie können jede unten aufgelistete Behörde besuchen. Sie können sich für Ihr Wunschkennzeichen folgende Kürzel aussuchen: MET, KÖN, NES. In der Übersicht weiter unten finden Sie auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Zulassungsstellen, um direkt mit den Mitarbeitern in Kontakt zu treten.
Sie können auch ganz bequem über unsere Website Ihr Wunschkennzeichen reservieren, inklusive Prägung und Versand der Kennzeichenschilder.
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Im Bezirk Kreis Rhön-Grabfeld können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Für Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Rhön-Grabfeld müssen Sie entsprechende Dokumente zu den persönlichen Vorsprachen mitbringen. Informieren Sie sich in jedem Fall vorher darüber, was genau benötigt wird, da es sonst zu Komplikationen kommen kann.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist
Bei einem außerbetriebgesetzten Fahrzeug
Sie können das aktuelle Kennzeichen mit Ortskürzel aus einem anderen Zulassungsbezirk behalten wenn Sie möchten. Das ist auch bei einem Halterwechsel möglich.
Firmen / Unternehmen (z.B. GbR):
Gewerbeanmeldung und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Juristische Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Freiberufler: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister und Lichtbildausweis eines Vertretungsberechtigten
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und amtliche Lichtbildausweise der Erziehungsberechtigten.
zusätzlich im Falle der Vertretung:
➡️ Online-Terminportal Zulassungsstellen im Zulassungsbezirk Kreis Rhön-Grabfeld
Ein Termin bei den Zulassungsbehörden im Bezirk Kreis Rhön-Grabfeld kann zeitaufwendig sein, aber mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ihre Wartezeiten minimieren. Hier sind einige Tipps:
Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie viel Kfz-Steuer Sie für Ihr Fahrzeug entrichten müssen, können Sie dies mit einigen Angaben zu Ihrem Fahrzeug ganz einfach berechnen.
Die Kfz-Steuer ist bundesweit geregelt. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesem Zwecke einen Kfz-Steuer-Rechner auf deren Website eingerichtet, über den Sie die Berechnung durchführen können:
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger inm Zulassungsbezirk Kreis Rhön-Grabfeld nun ihre Fahrzeuge bequem online zulassen, ohne persönlich zur Behörde gehen zu müssen. Obwohl das Verfahren noch in der Anfangsphase ist und einige Herausforderungen mit sich bringt, erklären wir Ihnen hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen Service nutzen zu können.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: 09776/466
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhoen-grabfeld.de
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
geschlossen
Telefon: 09771 94-661
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhoen-grabfeld.de
Marktplatz 2
97631 Bad Königshofen im Grabfeld
Die Behörde ist aktuell:
06:45 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 15:15 Uhr
06:45 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 15:00 Uhr
06:45 Uhr - 11:30 Uhr
06:45 Uhr - 11:30 Uhr
12:30 Uhr - 16:30 Uhr
06:45 Uhr - 11:30 Uhr
geschlossen
Telefon: (09771) 94-661
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhoen-grabfeld.de
Siemensstraße 10
97616 Bad Neustadt an der Saale
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
geschlossen