Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Kreis Schmalkalden-Meiningen
Willkommen auf unserer Website, Ihrem umfassenden Informationsportal für die Kfz-Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Schmalkalden-Meiningen. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu erledigen.
Egal wo sich Ihr Wohnsitz befindet, Sie können jede unten aufgelistete Behörde besuchen. Sie können sich für Ihr Wunschkennzeichen folgende Kürzel aussuchen: MGN, SM. In der Übersicht weiter unten finden Sie auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Zulassungsstellen, um direkt mit den Mitarbeitern in Kontakt zu treten.
Sie können auch ganz bequem über unsere Website Ihr Wunschkennzeichen reservieren, inklusive Prägung und Versand der Kennzeichenschilder.
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Im Bezirk Kreis Schmalkalden-Meiningen können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Um einen reibungslosen Ablauf bei den Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Schmalkalden-Meiningen zu ermöglichen, haben wir im folgenden Abschnitt eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie sich darüber informieren können, was genau Sie mitbringen müssen. Beachten Sie, dass es eventuell nicht möglich ist, die Angelegenheit ohne die erforderlichen Dokumente zu erledigen.
Vokabular
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
CoC: Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung
Vollmachten
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst beim Termin bei der Behörde erscheint. Dies kommt beispielsweise vor, wenn man ein Auto für ein Familienmitglied oder einen Freund zulässt. Auch wenn die Dienste von Zulassungsdiensten genutzt werden, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Es wird zusätzlich zu dem Vollmachtsdokument auch der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Wunschkennzeichen mitnehmen:
Generell besteht die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen auch dann zu behalten, wenn man aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Verwaltungsbezirk Kreis Schmalkalden-Meiningen zieht. Gemeint ist damit die gesamte Kombination, also inklusive Ortskürzel. Das Fahrzeug muss aber trotzdem zu den gängigen Kosten umgemeldet werden. Durch die Mitnahme der Kennzeichen sparen Sie sich zumindest die Kosten für neue Schilder. Viele Bürger möchten ihr Wunschkennzeichen auch deshalb mitnehmen, weil Sie eine Kombination haben, die sehr einprägsam ist.
Firmen & Vereine
Bei Unternehmen kommt es auf die Rechtsform an. Eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des Vertretungsberechtigten wird bei der GbR gefordert. Eine GmbH muss anstatt der Gewerbeanmeldung einen Handelsregisterauszug vorlegen.
Freiberufler brauchen einen Nachweis der entsprechenden Kammer (z.B. Ärztekammer) und Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen.
Die Zulassungsstellen im Bezirk Kreis Schmalkalden-Meiningen sind vor allem zu den Stoßzeiten sehr gut besucht. Wir empfehlen Ihnen definitiv dazu, die Online-Terminvereinbarung der Behörde zu nutzen. Selbst wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass Bürger auch ohne reservierten Termin Ihre Angelegenheiten zügig klären können, ist dies doch eher die Ausnahme. Es kommt durchaus oft vor, dass die Mitarbeiter der Behörde ausschließlich Vorsprachen mit vorheriger Terminvereinbarung zulassen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin reservieren
Tipps für kürzere Wartezeiten
Wenn Sie sich darüber informieren möchten, wie viel Kfz-Steuer Sie für Ihr Fahrzeug entrichten müssen, können Sie dies mit einigen Angaben zu Ihrem Fahrzeug ganz einfach berechnen.
Die Kfz-Steuer ist bundesweit geregelt. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesem Zwecke einen Kfz-Steuer-Rechner auf deren Website eingerichtet, über den Sie die Berechnung durchführen können:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) macht mit dem Projekt i-Kfz die internetbasierte Fahrzeugzulassung möglich. Seit Oktober 2019 ist es jetzt für Bürger im Bezirk Kreis Schmalkalden-Meiningen möglich, diesen Service zu nutzen und so nicht mehr auf die Behörde gehen zu müssen. Das Verfahren ist aktuell noch in der Anfangsphase und weist so manche Tücken auf. Wir erklären Ihnen, ob Sie es nutzen können und was Sie dafür brauchen.
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen möchten, sollten Sie einiges beachten:
Telefon: 03693/485-7100
E-Mail: [email protected]
Website: www.lra-sm.de
Charlottenstraße 5a
98617 Meiningen
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 16:30 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 03683/682-104
E-Mail: [email protected]
Website: www.lra-sm.de
Sandgasse 2
98574 Schmalkalden
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 14:30 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:00 Uhr - 16:30 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: (03682) 8963-22
E-Mail: [email protected]
Website: www.lra-sm.de
Sommerauweg 27
98544 Zella-Mehlis
Die Behörde ist aktuell:
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 16:30 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
12:30 Uhr - 14:30 Uhr
07:30 Uhr - 11:00 Uhr
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