Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Rhein-Lahn-Kreis
Diese Website beinhaltet alle wichtigen Informationen bezüglich der Kfz-Zulassung im Bezirk Rhein-Lahn-Kreis. Unten finden Sie die Informationen der Behörden, bei denen Sie Angelegenheiten bezüglich der Kfz-Zulassung klären können.
Um den direkten Kontakt zu den Mitarbeitern der Zulassungsstelle herzustellen, finden Sie in der Übersicht die Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Unabhängig von Ihrem Wohnsitz stehen Ihnen im Bezirk Rhein-Lahn-Kreis folgende Kennzeichenkürzel zur Auswahl: DIZ, EMS, GOH.
Falls Sie sich für die Reservierung eines Wunschkennzeichens interessieren, können Sie dies gleich über diese Website erledigen. Sie können Ihre Kennzeichenschilder auch direkt über den Service dieser Website prägen und zu Ihrer Adresse verschicken lassen.
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Im Bezirk Rhein-Lahn-Kreis können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Um einen reibungslosen Ablauf bei den Zulassungsstellen im Bezirk Rhein-Lahn-Kreis zu ermöglichen, haben wir im folgenden Abschnitt eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie sich darüber informieren können, was genau Sie mitbringen müssen. Beachten Sie, dass es eventuell nicht möglich ist, die Angelegenheit ohne die erforderlichen Dokumente zu erledigen.
Vokabular
ZB I: Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
ZB II: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
CoC: Certificate of Conformity / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
eVB-Nummer: elektronische Versicherungsbestätigung
Vollmachten
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn der Fahrzeughalter nicht selbst beim Termin bei der Behörde erscheint. Dies kommt beispielsweise vor, wenn man ein Auto für ein Familienmitglied oder einen Freund zulässt. Auch wenn die Dienste von Zulassungsdiensten genutzt werden, muss eine Vollmacht ausgestellt werden. Es wird zusätzlich zu dem Vollmachtsdokument auch der Ausweis des Fahrzeughalters benötigt.
Wunschkennzeichen mitnehmen:
Generell besteht die Möglichkeit, sein Wunschkennzeichen auch dann zu behalten, wenn man aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Verwaltungsbezirk Rhein-Lahn-Kreis zieht. Gemeint ist damit die gesamte Kombination, also inklusive Ortskürzel. Das Fahrzeug muss aber trotzdem zu den gängigen Kosten umgemeldet werden. Durch die Mitnahme der Kennzeichen sparen Sie sich zumindest die Kosten für neue Schilder. Viele Bürger möchten ihr Wunschkennzeichen auch deshalb mitnehmen, weil Sie eine Kombination haben, die sehr einprägsam ist.
Firmen & Vereine
Bei Unternehmen kommt es auf die Rechtsform an. Eine Gewerbeanmeldung und ein Ausweis des Vertretungsberechtigten wird bei der GbR gefordert. Eine GmbH muss anstatt der Gewerbeanmeldung einen Handelsregisterauszug vorlegen.
Freiberufler brauchen einen Nachweis der entsprechenden Kammer (z.B. Ärztekammer) und Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister vorlegen.
➡️ Online-Terminportal Zulassungsstellen im Zulassungsbezirk Rhein-Lahn-Kreis
Ein Termin bei den Zulassungsbehörden im Bezirk Rhein-Lahn-Kreis kann zeitaufwendig sein, aber mit den richtigen Vorbereitungen können Sie Ihre Wartezeiten minimieren. Hier sind einige Tipps:
Kraftfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, sind steuerpflichtig. Die Einnahmen der Kfz-Steuer sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um Investitionen im Straßenverkehr zu tätigen.
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden höher besteuert, währen Fahrzeuge mit geringeren Emissionen günstiger versteuert werden. Hubraum, Abgasnorm und CO2-Ausstoß fließen in die Berechnung ein.
Mithilfe der Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen können Sie die Kfz-Steuer ganz einfach berechnen. Das Bundesfinanzministerium hat für genau diesen Zwecken einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger inm Zulassungsbezirk Rhein-Lahn-Kreis nun ihre Fahrzeuge bequem online zulassen, ohne persönlich zur Behörde gehen zu müssen. Obwohl das Verfahren noch in der Anfangsphase ist und einige Herausforderungen mit sich bringt, erklären wir Ihnen hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen Service nutzen zu können.
Die meisten Bürger, die die Zulassungsstellen des Bezirks Rhein-Lahn-Kreis aufsuchen, haben vor kurzer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft oder stehen unmittelbar vor dem Kauf. Wir haben für Sie einige Empfehlungen zusammengestellt, um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern:
Telefon: 02603 972-123
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-lahn-kreis.de
Wilhelmstraße 42A
65582 Diez
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 06772/962145
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-lahn-kreis.de
Pestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 10:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:00 Uhr
07:00 Uhr - 10:00 Uhr
geschlossen
Telefon: (02603) 972-0
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-lahn-kreis.de
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 02621 914-700
E-Mail: [email protected]
Website: www.lahnstein.de
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Die Behörde ist aktuell:
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:30 Uhr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
07:00 Uhr - 11:30 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
07:00 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen