Alle Informationen zu den Zulassungsstellen im Verwaltungsbezirk Rhein-Neckar-Kreis
Willkommen auf unserer Website, Ihrem umfassenden Informationsportal für die Kfz-Zulassungsstellen im Bezirk Rhein-Neckar-Kreis. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen, um Ihre Kfz-Angelegenheiten schnell und unkompliziert zu erledigen.
Egal wo sich Ihr Wohnsitz befindet, Sie können jede unten aufgelistete Behörde besuchen. Sie können sich für Ihr Wunschkennzeichen folgende Kürzel aussuchen: HD. In der Übersicht weiter unten finden Sie auch die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Zulassungsstellen, um direkt mit den Mitarbeitern in Kontakt zu treten.
Sie können auch ganz bequem über unsere Website Ihr Wunschkennzeichen reservieren, inklusive Prägung und Versand der Kennzeichenschilder.
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Im Bezirk Rhein-Neckar-Kreis können Sie verschiedene Dienstleistungen bezüglich Ihrer Kfz-Angelegenheiten regeln. Sie sollten sich vor Ihrem Besuch darüber informieren, welche Dienstleistung auf Ihr Anliegen zutrifft, damit Sie sich entsprechend auf Ihren Behördentermin vorbereiten können.
Um sich darüber zu informieren, welche Dokumente Sie für die verschiedenen Vorgänge benötigen, öffnen Sie die Sektion erforderliche Dokumente.
Sie können sich im folgenden Abschnitt darüber informieren, welche Dokumente und Unterlagen Sie für bestimmte Kfz-Angelegenheiten bei den Zulassungsstellen im Bezirk Rhein-Neckar-Kreis mitbringen müssen. Bereiten Sie sich gut auf Ihren Termin vor, um Komplikationen zu vermeiden.
Bei zugelassenen Fahrzeugen
Bei abgemeldeten Fahrzeugen
Wenn das Fahrzeug bereits zugelassen ist, müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
Falls das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert haben, bringen Sie die erhaltene PIN oder Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Es ist auch zu empfehlen, dass Sie gleich die neuen Kennzeichenschilder mitbringen - das sorgt für einen flüssigeren Ablauf bei der Kfz-Zulassung.
Es ist ebenfalls möglich, Ihre Kennzeichenkombination aus einem anderen Zulassungsbezirk zu übernehmen.
Bei minderjährigen Fahrzeughaltern muss zusätzlich zu den oben angegebenen Dokumenten und Unterlagen folgendes mitgebracht werden:
Die Zulassungsstellen im Bezirk Rhein-Neckar-Kreis sind vor allem zu den Stoßzeiten sehr gut besucht. Wir empfehlen Ihnen definitiv dazu, die Online-Terminvereinbarung der Behörde zu nutzen. Selbst wenn es in Ausnahmefällen dazu kommt, dass Bürger auch ohne reservierten Termin Ihre Angelegenheiten zügig klären können, ist dies doch eher die Ausnahme. Es kommt durchaus oft vor, dass die Mitarbeiter der Behörde ausschließlich Vorsprachen mit vorheriger Terminvereinbarung zulassen.
➡️ Hier können Sie Ihren Termin reservieren
Tipps für kürzere Wartezeiten
Kraftfahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind und am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, sind steuerpflichtig. Die Einnahmen der Kfz-Steuer sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat, um Investitionen im Straßenverkehr zu tätigen.
Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß werden höher besteuert, währen Fahrzeuge mit geringeren Emissionen günstiger versteuert werden. Hubraum, Abgasnorm und CO2-Ausstoß fließen in die Berechnung ein.
Mithilfe der Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen können Sie die Kfz-Steuer ganz einfach berechnen. Das Bundesfinanzministerium hat für genau diesen Zwecken einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
➡️ Klicken Sie hier für die Weiterleitung zum Online-Rechner
Dank des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) können Bürger inm Zulassungsbezirk Rhein-Neckar-Kreis nun ihre Fahrzeuge bequem online zulassen, ohne persönlich zur Behörde gehen zu müssen. Obwohl das Verfahren noch in der Anfangsphase ist und einige Herausforderungen mit sich bringt, erklären wir Ihnen hier, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um diesen Service nutzen zu können.
Die meisten Bürger, die die Zulassungsstellen des Bezirks Rhein-Neckar-Kreis aufsuchen, haben vor kurzer Zeit ein neues Fahrzeug gekauft oder stehen unmittelbar vor dem Kauf. Wir haben für Sie einige Empfehlungen zusammengestellt, um Ihnen den Kaufprozess zu erleichtern:
Telefon: 06201/94836025
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-neckar-kreis.de
Röntgenstraße 2
69469 Weinheim
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 06222/30734106
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-neckar-kreis.de
Adelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen
Telefon: 07261/94665514
E-Mail: [email protected]
Website: www.rhein-neckar-kreis.de
Muthstraße 4
74889 Sinsheim
Die Behörde ist aktuell:
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 16:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
06:30 Uhr - 11:00 Uhr
geschlossen